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Fragen an einen Experten!

Herr Lewerenz von der Bundespolizei (Öffentlichkeitsarbeit)

easy:  "Herr Lewerenz, welche Be­grenz­ungen gel­ten für die Mit­nahme von Flüssigkeiten im Flugzeug?"

Herr Lewerenz: "Seit dem 06. No­vem­ber 2006 gel­ten auf den Flug­häfen der Eu­ro­pä­ischen Union ne­ue Vor­schrif­ten für die Mit­nahme von Flüs­sig­keiten im Hand­ge­päck. So dür­fen aus Sicher­heits­grün­den grund­sätz­lich nur noch ge­ringe Flüs­sig­keits­men­gen an Bord von Flug­zeugen mit­ge­führt wer­den.

Grundsätzlich gilt: Alle Flüs­sig­keiten, Cremes und Pasten sind in einem Klar­sicht­beutel se­pa­rat bei der luft­sicher­heits­recht­lichen Kon­trol­le vor­zu­legen. Die­ser Klar­sicht­beu­tel kann ein max. Vo­lu­men von einem Li­ter ha­ben und muss wie­der­ver­schließ­bar sein. Die Klar­sicht­beu­tel kön­nen Sie auch im Flug­ha­fen vor der Luft­sicher­heits­kon­troll­stel­le in speziell da­für auf­ge­stell­ten Auto­maten kau­fen. Je Flug­gast ist ein Klar­sicht­beutel zu­läs­sig.

Zu be­ach­ten ist, die Ge­samt­men­ge der im Hand­ge­päck mit­ge­führ­ten Flüs­sig­kei­ten darf einen Li­ter nicht über­schrei­ten, jedes Ein­zel­ge­fäß darf eine mög­liche Füll­men­ge von 100 Milli­liter nicht über­schrei­ten. Bei der Füll­men­ge zählt die Ge­fäß­größe, nicht die aktuelle Men­ge. So wäre eine 0,5 Liter Ge­trän­ke­flasche mit einem aktuellen In­halt von 0,05 Li­tern nicht zu­läs­sig.

Aus­nah­men gel­ten hier für flüs­sige Medi­kamente. Diese sind von der Men­gen­be­gren­zung aus­ge­nom­men. Es muss aber die Not­wen­dig­keit wäh­rend des Flu­ges nach­ge­wiesen wer­den. Dies kön­nen Sie et­wa durch ein ärzt­liches At­test be­le­gen. Auch bei Baby­nah­rung soll groß­zü­gig ver­fahren wer­den. D.h. Flüs­sig­nah­rung (auch Brei) die wäh­rend des Flu­ges be­nö­tigt wird, kann un­ab­hän­gig von der Men­gen­be­gren­zung in an­ge­mes­senem Ver­hält­nis im Hand­ge­päck mit­ge­nom­men wer­den."


easy: "Wo kann ich mich in­for­mie­ren, wenn ich mir nicht sicher bin, be­tref­fend der Be­stim­mun­gen?"

Herr Lewerenz: "Sie sollten sich rechtzeitig vor dem Flug über die gel­ten­den Sicher­heits­be­stim­mun­gen in­for­mieren. Diese fin­den Sie ent­we­der di­rekt vor Ort auf den Flug­häfen bei der Bun­des­po­li­zei oder im In­ter­net unter:
www.bundespolizei.de"

easy: "Vielen Dank für das Inter­view, Herr Lewerenz."


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Journal Titel Thema: Italienisch in Rom


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Wie heißt diese berühmte Treppe in Rom?


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Das war es von uns, wir hoffen Sie hatten Spaß mit unserem easy Journal Herbstausgabe 2009! Das easy Sprachreisen Team wünscht Ihnen und Ihrer Familie einen schönen und bunten Herbst mit gemütlichen Stunden zu Hause und herrlichen Herbstspaziergängen! Ihr easy Sprachreisen Team!

Petra Wagner, Susanne Schrimpf, Ilona Wendt,
Claudia Berning, Michael Wagner und Sebastian Ernst


Licht aus - Spot an!

Interview mit Ursula Böss

von unserer easy Sprachschule Rom  


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Aus dem Nähkästchen geplaudert:

easy: "Liebe Ursula, Italien ist bekannt für seine hervorragende Küche, was sollte man in Rom auf alle Fälle probiert haben?"
Ursula: nicht gerade einfach... aber "Penne all′arrabbiata, Rigatoni alla carbonara oder Bucatini alla matriciana und last but not least "Abbacchio scottadito"... sollte man sich auf keinen Fall entgehen lassen. >> Italienisch in Rom

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