Reisen, Risikogebiet, Quarantäne...

Sicher Reisen in Zeiten von Corona

Risikogebiet, Reisewarnung, Quarantäne, Coronatest....in diesen Zeiten bewegen uns viele Fragen. Kann ich überhaupt reisen, wann muss ich in Quarantäne, bekomme ich meinen Lohn während der Quarantäne u.s.w.

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf Reisende aus Deutschland. Für unsere Gäste aus der Schweiz, Österreich, Luxemburg u.s.w. bitte kontaktieren Sie uns direkt.

- Wo finde ich die Liste mit den Risikogebieten?

Die List mit den Risikogebieten veröffentlich das Robert Koch Institut  in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Inneres. Die List wird laufend angepasst und aktualisiert.

- Bedeutet Risikogebiet gleich Reisewarnung?

In der Theorie nein, in der Praxis ja. Es ist aktuell so, dass für alle Risikogebiete auch eine Reisewarnung gilt. Gleichzeitig kann es aber für Länder eine Reisewarnung geben, z.B. wegen Unruhen, Krieg u.s.w., die trotzdem kein Risikogebiet sind.

- Bedeutet Risikogebiet oder Reisewarnung, dass es verboten ist, in das Land zu reisen?

NEIN, es ist eine Empfehlung diese Länder oder Regionen zu meiden und für die Risikogebiete gelten bei Rückreise bestimmte Verpflichtungen zur Quarantäne bzw. einem negativen Corona Test. Aktuell werden die Regelungen überarbeitet und teilweise gelten Regelungen je nach Bundesland z.B. beim Thema Corona Test im Reiseland bereits machen. Dies ist teilweise möglich und je nach Bundesland gültig wenn es innerhalb von 48 oder 72 Stunden vor der Rückreise nach Deutschland gemacht wird.

- Bekomme ich Lohnfortzahlung wenn ich nach Rückkehr  in Quarantäne muss und kein Homeoffice möglich ist?

Das hängt davon ab, ob das Reisegebiet bei der Einreise bereits Risikogebiet ist oder erst während des Aufenthaltes zum Risikogebiet wird. Sollte es sich bereits bei Einreise um ein Risikogebiet handeln, gibt es keine Lohnfortzahlung und Lohnerstattung im Quarantänefall. Wird dagegen das Gebiet erst während des Aufenthalts zum Risikogebiet besteht ein Anspruch auf Lohnersatzleistungen.

- Kann ich kostenfrei stornieren, wenn ein Gebiet zum Risikogebiet erklärt wird?

Theoretisch müsste es in jedem Einzefall durch Gerichte entschieden werden. In der Praxis gilt bei uns easy Sprachreisen Sie können kostenfrei stornieren und erhalten Ihre Zahlungen erstattet.

- Bedeutet die Durchreise durch ein Risikogebiet bereits die Verpflichtung zur Quarantäne und/oder PCR Test bei Rückkehr?

Nein, üblicherweise gilt die Verpflichtung nicht, wenn man nur das Risikogebiet durchreist, selbst bei kurzem Tankstopp o.ä.

Bitte beachtet, es gibt laufend Neuerungen und Änderungen zu diesem Thema wir empfehlen daher immer, bei der Reise- und Urlaubspalnung eine Blick auf die Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes zu werfen.

WICHTIG auch in Corona Zeiten ist ein sicheres Reisen möglich, wir beraten euch sehr gerne!

(Alle Angaben ohne Gewähr, vorbehaltlich Änderungen).