1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Internetportals www.easy-sprachreisen.de bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Grundlage dieses Angebots sind die Reisebeschreibung mit allen darin enthaltenen Informationen, insbesondere auch bezüglich angebotener Unterkunft, sowie diese Allgemeinen GeschäftsbedingungenDer Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung per e-mail und Post. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Buchung sowie ein ggf. im Reisebüro unterzeichnetes Buchungsformular stellen keine Annahme des Reisevertrags dar.

1.2. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Die im Rahmen Ihrer Buchung angegebenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Telefonnummer etc.) werden zur Abwicklung der Reise, zur Kundenbetreuung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen gespeichert, verarbeitet und genutzt. 

1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.

1.5. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

1.6. Über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist laut EU-Verordnung ES dazu verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die aller Voraussicht nach seinen Flug durchführen wird, sofern über ES gebucht. Sobald ES sicher weiß, um welche Fluggesellschaft es sich handelt, ist ES verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Sollte sich daran noch etwas ändern, muss der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die „Black List“ ist auf folgender Internetwebseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/modes/air/safety/air-ban/doc/list_en.pdf

2. Bezahlung

2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und Erhalt des Sicherungsscheins, gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB, überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 15% von dem Gesamtpreis der Rechnung oder höchstens 250 Euro pro Person. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 r BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.

2.2. Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten.

2.3. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

3. Leistungen, Preise

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen auf unserer Internetseite, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

3.2. Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.

3.3. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

3.4. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in der gebuchten Kategorie der Schulresidenz, des Schulapartments oder einer anderen gebuchten Unterkunftsart.

4. Leistungs-, Preisänderungen

Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Kunden sind aus sachlichen Gründen Änderungen an den Angeboten möglich, die ES sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird ES den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. ES ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Änderung unerheblich ist. Das gilt insbesondere auch für eine andere aber gleichwertige Unterkünfte oder Kursarten. ES hat den Kunden in einem solchen Fall auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) klar, verständlich und in hervor gehobener Weise und vor Reisebeginn über die Änderung zu unterrichten. Kann ES die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen ES und dem Kunden gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist ES berechtigt, dem Kunden vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Kunde hat in einem solchen Fall das Recht, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. ES ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diesen Rücktritt unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

Informieren Sie sich bitte sofern nicht anders angegeben 72 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt direkt bei dem Leistungsträger über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.

5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

 

5.1.Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter.

5.2.Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.

5.3.Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis:


  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15 %
  • ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 %
  • ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 %
  • ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 55 %
  • ab 6. Tag vor Reisebeginn 65%
  • am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%

Gemäß BGB § 309 Ziff. 5b hat der Reisende die Möglichkeit den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

5.4.Die den Pauschalen entsprechenden Beträge sind jeweils aufgerundet auf volle EURO.

5.5.Wir bitten Sie uns, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Reiseauftragsnummer mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder Zugstiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir vor Reiseantritt Euro 28,- je Person.

5.6.Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von Euro 28,- je Person zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

5.7.Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reisedokumente zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.

6. Reise - Versicherung

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- und Basisschutz. Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der ERGO Reiseversicherung AG abgeschlossen. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die ERGO Reiseversicherung AG Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befaßt.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

7.1.Sebastian Ernst & Petra Wagner GbRkann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:

  1. Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Rücktrittstermin bzw. die Rücktrittsfrist werden in der Buchungsbestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben im Reiseprospekt oder in der Reiseausschreibung verwiesen.
  2. Ein Rücktritt durch Sebastian Ernst & Petra Wagner GbR ist nur bis 4 Wochen vor Reisebeginn zulässig.
  3. Sebastian Ernst & Petra Wagner GbR ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird, und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
  4. Der Kunde kann bei Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wennSebastian Ernst & Petra Wagner GbRin der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Erklärung des Rücktritts durchSebastian Ernst & Petra Wagner GbRihr gegenüber geltend zu machen.

8. Höhere Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen, der lautet: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Gewährleistung

9.1. ES hat dem Reisenden die gebuchte Reise frei von Reisemängeln zu verschaffen. Ist die Reise mangelhaft, so kann der Kunde von ES entsprechend der gesetzlichen Regelungen Gewährleistungsrechte geltend machen und entsprechend § 651 k BGB Abhilfe verlangen und ggf. den Vertrag nach § 651 l BGB kündigen, den Reisepreis nach § 651 m BGB mindern und / oder nach § 651 n BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

9.2.Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat ES den Reisemangel zu beseitigen. ES kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der Kunde hat einen Reisemangel unverzüglich am Reiseort anzuzeigen. Ist ES infolge einer schuldhaft unterlassenen Anzeige nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, sind Ansprüche des Kunden auf Minderung und / oder Schadensersatz entsprechend § 651 m BGB, bzw. § 651 n BGB) aus diesem Reisemangel ausgeschlossen. Ist die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Reisevertrag kündigen  nach § 651 l BGB, vorausgesetzt, der Kunde hat ES zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe des Reisemangels gesetzt und ES hat innerhalb dieser Frist keine Abhilfe geleistet. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von ES verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung spätestens binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck an der Rezeption oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlusts. 8.7 Die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen sollte nur gegenüber ES erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

10. Haftung, Verjährung

10.1.Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

10.2.Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

10.3.Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

10.4.Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss eines Komplett- bzw. Basisschutzpaketes.

10.5.Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.2. Diese sind binnen 7 Tagen zu melden.

10.6.Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.

11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

11.1.Bitte beachten Sie die Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. ES wird deutsche Staatsangehörige so genau wie möglich über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss. Angehörigen anderer Staaten gibt das jeweils zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventuell Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis etc.) vorliegen Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert.

11.2.Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

11.3.Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1.Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

12.2.Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

12.3.Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

12.4Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

13. Sonstiges/Gerichtstand

13.1Für den Fall dass der Reisende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von dem Veranstalter gegen den Reisenden der Gerichtsstand des Reiseveranstalters vereinbart.

13.2.Klagen gegen den Reiseveranstalter sind and dessen Sitz zu erheben.

13.3.Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Sitz des Reiseveranstalters.

13.4.Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.


Reiseveranstalter: Sebastian Ernst & Petra Wagner GbR, Riedstraße 8, D-74545 Michelfeld

Stand: 12/2017