Reiseversicherungen & Corona

Wann und welche Reiseversicherungen übernehmen in diesen Corona Zeiten Umbuchungs- und Stornierungskosten?

Die beiden wichtigsten Reiseversicherungen sind die Reiserücktrittssversicherung und die Auslandskrankenversicherung.

Doch wie und wann kommen die in der Corona Zeit zum Tragen? Hier einige Fakten und Informationen:

- Reiserücktrittsversicherung, diese Versicherung kommt zum Tragen, wenn man krankheitsbedingt oder aus anderen schwerwiegenden, persönlichen elementaren Ereignissen (Todesfall, unverschuldete Arbeitslosigkeit u.s.w.) eine Reise vor Antritt stornieren muss. Reiseveranstalter nehmen in solch einem Fall eine Stornierungsgebühr. Die Stornierungsgebühr kann hierbei, je nach Zeitpunkt der Stornierung, variieren. Wenn z.B. eine Familie gemeinsam reist und ein Familienmitglied erkrankt und nicht reisefähig ist, können üblicherweise alle Familienmitglieder gemeinsam zurücktreten und die Stornokosten werden übernommen. Ob die gesamten Stornokosten übernommen werden oder nur ein Teil hängt davon ab, ob man eine Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung gewählt hat. 
Somit gilt selbstverständlich auch, wenn jemand an Covid 19 vor Reiseantritt erkrankt und daher nicht reisen kann, greift die Reiserücktrittsversicherung. Grundsätzlich muss die Reiseunfähigkeit immer von einem Arzt attestiert werden.

Auslandskrankenversicherung, diese Verischerung kommt zum Tragen, wenn man im Ausland erkrankt und ärztliche Hilfe benötigt. Innerhalb der EU ist man zwar üblicherweise auch durch seine gesetzliche Versicherung geschützt, aber die private Auslandskrankenversicherung bietet weitere Leistungen z.B. Krankenrücktransport u.s.w. Dabei ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung üblicherweise recht günstig, die ERGO bietet diese bereits ab 11,50 EUR pro Jahr an.  
Somit greift die Auslandskrankenversicherung auch, wenn Sie im Ausland an Covid 19 erkranken und sich in ärztliche Behandlung begeben müssen. Zu den Leistungen im Ausland bei einer Covid 19 Erkrankung gehören bei der ERGO z.B. 

 
  • Erstattung aller ambulanten und stationären Heilbehandlungskosten und Arzneimittel für ALLE Erkrankungen, Covid-19 eingeschlossen.
  • Kostenübernahme ohne Limit. Gerade in entfernteren Destinationen können die Kosten exorbitant hoch sein.
  • Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport in das Ihrem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus.
  • Wenn ein minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss, die Unterbringung der Begleitperson im Krankenhaus.
  • Kostenübernahme für die Notfallbetreuung minderjähriger Kinder.
  • Bei einem Krankenhausaufenthalt länger als fünf Tage Übernahme der Reisekosten für eine nahestehende Person.
  • 24/7 Notrufzentrale unserer eigenen, weltweit agierenden Assistance.
  • ERV travel & care App mit aktuellen Reiseinformationen und Warnungen, Anzeige lokaler Partner-Krankenhäuser, Apotheken und Notrufnummern, Einreichen der Schadensmeldung u.v.m.
  • Kein zeitliches Limit, um diese Versicherung abzuschließen (nicht nur bis Jahresende).
 

Wir möchten, dass Sie einen schönen Sprachurlaub verbringen, aber im Fall des Falles gut abgesichert und geschützt sind!

(Alle Angaben ohne Gewähr, vorbehaltlich Änderungen)